Schweizer rahmenvertrag für otc-derivate

Die neuen Verpflichtungen werden auch Den Schweizer Banken, die Kunden von den Änderungen betroffen haben, zusätzliche potenziell wesentliche Verpflichtungen auferlegen und könnten zur Änderung von Vereinbarungen und sogar zur Notwendigkeit führen, die aggregierten OTC-Derivatepositionen zu berechnen, wenn sie vertraglich angenommen werden. Nach dem Finanzmarktinfrastrukturgesetz (FMIA) übertrug der Gesetzgeber der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) die Befugnis, zu bestimmen, welche OTC-Derivate über CCPs abgerechnet werden müssen. Die FINMA definierte die Kriterien für eine solche Bestimmung in ihrer Finanzmarktinfrastrukturverordnung (FINMA-FMIO) unter anderem unter Bezugnahme auf die Liquidität des Derivatemarktes und den Grad der Standardisierung der Dokumentation und der operativen Prozesse. Die FINMA ändert den FMIA-FMIO nun zum 1. September 2018, indem sie die Arten von OTC-Derivaten festlegt, die in den Anwendungsbereich der Clearingpflicht fallen. Mit ihrer Bestimmung spiegelt die FINMA die EU-Vorschriften wider, die nach den Europäischen Marktinfrastrukturvorschriften (EMIR) gelten, indem sie festlegt, dass bestimmte Zinsderivate und Kreditderivate in den Anwendungsbereich der Clearingpflicht fallen. Soweit Schweizer Parteien, die in den Anwendungsbereich der EMIR-Clearingpflicht fallen, Geschäfte mit EU-Gegenparteien abwickeln, unterliegen sie bereits heute der EMIR-Clearingpflicht und müssen Transaktionen mit einer heute von EU-Behörden autorisierten CCP genehmigen. Die Schweizer Clearingpflicht tritt wie folgt in Kraft: Beim Clearing von OTC-Derivaten über eine CCP wird der Derivatkontrakt weiterhin bilateral zwischen zwei Parteien eines Derivatvertrags abgeschlossen (z. B. zwei Parteien eines ISDA-Mastervertrags). Wenn der Handel jedoch für das Clearing akzeptiert wird, wird er wie folgt in zwei getrennte Vereinbarungen umgewandelt: (i) ein Handel zwischen einer Partei und der CCP und (ii) ein Spiegelbildhandel mit entgegengesetzten Bedingungen zwischen der CCP und der anderen Partei, mit dem Ergebnis, dass die beiden Geschäfte wirtschaftlich mit der ursprünglichen Transaktion übereinstimmen. Als Ergebnis dieses Prozesses ist die KPC zur Gegenpartei beider Parteien geworden. CHF-Zinsderivate fallen nicht in den Anwendungsbereich der Clearingpflicht.

Zu den Kapitalgesellschaften gehören beaufsichtigte Unternehmen, die einer Aufsicht unterliegen, wie Banken, Broker-Dealer, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften, Muttergesellschaften von Banken- und Versicherungsgruppen, Fondsverwaltungsgesellschaften, Vermögensverwalter kollektiver Kapitalanlagen, kollektive Kapitalanlagen und Pensionsfonds. Im Gegensatz zu den EU-Vorschriften der EMIR-Verordnung gilt die Schweizer Clearingpflicht nur für große FCs (FC+), die unter Bezugnahme auf einen Schwellenwert von CHF 8 Mrd. festgelegt werden. Die Berechnung erfolgt unter Bezugnahme auf die aggregierten nominalen Beträge ausstehender OTC-Derivate (durchschnittliche Bruttopositionen, berechnet über 30 Arbeitstage), einschließlich Derivatealler aller Anlageklassen und Aggregation der Positionen aller Konzerngesellschaften, die FCs sind. Die Berechnung umfasst auch Sicherungsgeschäfte, schließt aber physisch abgewickelte Devisenforwards und Swaps sowie bestimmte Warenderivate aus der Derivateregulierung im Allgemeinen aus. Infolgedessen erfordern Clearing- und Risikominderungsverpflichtungen im Rahmen von FinfraG Änderungen bestehender Verträge, Berichtspflichten zielen auf die operative Einrichtung von abgeleiteten Gegenparteien ab, und die Einhaltung wird dadurch erreicht, dass sichergestellt wird, dass eine der der derivaten Parteien eingerichtet wird, um eine konsistente Anwendung der Berichterstattungsverfahren zu gewährleisten. 21. Dezember 2018 (Zinsprodukte in EUR, GPB, JPY und USD) / 9. Mai 2019 (Kreditderivate) / 9. August 2019 (sonstige Zinsderivate)` Eine Schweizer Gegenpartei (insbesondere eine Schweizer Bank) kann von ihrer ausländischen Gegenpartei, die der ausländischen Meldeverordnung unterliegt, aufgefordert werden, eine Transaktion an ein Außenhandels-Repository zu melden.