Musterrechtsverordnung akkreditierung kmk

Im Jahr 2003 begann Kanada, Pakistan bei der Entwicklung eines Akkreditierungssystems zu unterstützen. Wie in der Verordnung Nr. LIII von 2002, Paragraf e, Paragraf e” ausgeführt, kann die Hochschulkommission (HEC) nationale oder regionale Bewertungsräte einrichten oder jedem bestehenden Rat oder einem ähnlichen Gremium ermächtigen, die Akkreditierung von Einrichtungen einschließlich ihrer Abteilungen, Einrichtungen und Disziplinen durchzuführen, indem sie ihnen entsprechende Ratings geben. Das bestehende System wird an wichtigen Punkten geändert. Die Akkreditierungsentscheidungen der Agenturen werden nun dem Akkreditierungsrat übertragen. Darüber hinaus wurde die Akkreditierung von Agenturen vereinfacht. Dies geschieht auf der Grundlage der Eintragung in das Europäische Register anerkannter Qualitätssicherungsagenturen (EQAR) und ist als Ersatz für die Akkreditierung von Agenturen vorgesehen. Um die Freiheit der Wissenschaft zu wahren, wurde verankert, dass die Stimmen der wissenschaftlichen Mitglieder des Akkreditierungsrates bei der Behandlung technischer Inhalte zweimal zählen. So haben die Vertreter der wissenschaftlichen Gemeinschaft die Mehrheit der Stimmen für technische und inhaltliche Fragen. Die Freiheit der Wissenschaft ist ein zentraler Bestandteil des deutschen Hochschulsystems. Dem werden der Staatsvertrag über die Akkreditierung im Hochschulwesen und die auf seiner Grundlage erlassenen landesstaatlichen Verordnungen Rechnung tragen. Weitere Informationen zur Akkreditierung von Studiengängen finden Sie im Artikel zur Qualitätssicherung im Hochschulbereich.

Die Länder legen die Einzelheiten der formalen Kriterien, der kriterien für den technischen Inhalt und des Verfahrens per Verordnung fest. Diese Verordnungen basieren auf einer von den Ländern gemeinsam erarbeiteten Musterverordnung und sind im Wesentlichen identisch. Selbst wenn das Akkreditierungsstiftungsgesetz ausreichende Bestimmungen über die Akkreditierung gemäß den Anforderungen der Wesentlichkeitsdoktrin enthalten würde, würde es nicht den einschlägigen verfassungsrechtlichen Standards entsprechen, wenn andere Bundesländer dieses Gesetz durch bloße exekutive Maßnahmen in Kraft setzen würden. Die oben genannten internen Verfahren der Hochschuleinrichtungen zur Gewährleistung und Entwicklung der Qualität in Studium und Lehre im Hinblick auf die Systemakkreditierung und die Programmakkreditierung werden in der Regel durchgeführt: (2) Die Qualitätssicherung der akademischen Lehre muss sich nicht auf wissenschaftliche oder technische Kriterien beschränken, sondern kann auch die Organisation von Studiengängen, akademischen Anforderungen und akademischen Erfolg bewerten. Ein Hochschulabschluss kann den Zugang zu Berufen nur ermöglichen, wenn das Studium spezifische Qualifikationen vermittelt, wenn potenzielle Arbeitgeber ihre Qualität anerkennen und wenn der Abschluss mit anderen Abschlüssen auf dem Arbeitsmarkt verglichen werden kann. Es ist daher nicht zu beanstanden, dass das System der Qualitätssicherung von Studiengängen an Hochschulen unter Berücksichtigung von Forschungsergebnissen und auch unter Berücksichtigung des potenziellen Nutzens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten für den Arbeitsmarkt konzipiert ist, um die verfassungsrechtlich geschützte Berufsfreiheit in der Kunst zu fördern.